ANGEBOT


Rechtsberatung

 

Zweites Rechtsgutachten

Die wirksame Bewältigung von Problemen, die sich aus der Anwendung der europäischen Rechtsordnung für die Entsendung von Arbeitnehmern ergeben, erfordert Fachwissen aus einer Vielzahl von Branchen und Rechtssystemen. Wir vermitteln dieses Wissen, indem wir eine eingehende Beurteilung des Sachverhalts mit der Erfahrung und Praxis der Gerichte und Institutionen der Mitgliedstaaten in Einklang bringen. Unser Team von Anwälten und Sachverständigen gibt ausschließlich Stellungnahmen zu Streitigkeiten ab, die sich aus der Auslegung des EU-Rechts ergeben. Bei Angelegenheiten von öffentlichem Interesse bieten wir eine einmalige kostenlose Rechtsberatung an.

Interventionen bei Verstößen gegen das Unionsrecht

Wir intervenieren in Fällen von Verstößen gegen europäisches Recht durch Sozialpartner und Institutionen der Gastländer. Ein besonderer Bereich unseres Interesses sind informelle Verwaltungspraktiken, die von einigen Mitgliedstaaten aus protektionistischen Motiven eingesetzt werden. Dies geschieht am häufigsten im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitsmobilität und der Arbeits- und Sozialversicherungsdienste. Unsere Maßnahmen umfassen die Bewertung des Ausmaßes von Verstößen gegen europäisches Recht und die Bereitstellung von Unterstützung, um den negativen Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer entgegenzuwirken und sie zu verhindern.

Beratung in Verfahren vor dem CJEU

Wir verfassen Vorfragen in anhängigen Verfahren vor den Gerichten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und wirken als Rechtsberater in Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union mit. Unser Team von Anwälten und Sachverständigen verfügt über einzigartige Kenntnisse und Erfahrungen, die es durch die Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren für wichtige Rechtsvorschriften in den Organen der Europäischen Union erworben hat.

FRAGEN UND ANTWORTEN


Nein, wir sind keine Anwaltskanzlei und vertreten daher unsere Mitglieder nicht. Wir unterstützen sie jedoch bei der Auswahl eines Anwalts im Ausland und in Polen, wenn sie dies wünschen. Das Europäische Institut für berufliche Mobilität schöpft praktische Erkenntnisse aus beauftragten Fällen, die es mit allen Mitgliedern teilt.

Das Europäische Institut für Arbeitskräftemobilität erstellt keine Verträge für entsandte Arbeitnehmer im Namen von Mitgliedern oder externen Einrichtungen. Wir prüfen sie jedoch und beraten über die Bestimmungen solcher Verträge für die einzelnen Arbeitsmärkte. Wir übermitteln Nicht-Mitgliedern die Vergütungsbedingungen, bevor wir einen Auftrag annehmen. Wir nehmen keine Aufträge ohne deren Annahme an.

Das Europäische Institut für Arbeitskräftemobilität arbeitet keine Verträge im Namen von Mitgliedern oder externen Einrichtungen aus. Wir werden jedoch die Bestimmungen solcher Verträge, die auf einem europäischen Arbeitsmarkt umgesetzt werden, bewerten und dazu beraten. Wir führen Online-Konsultationen durch und überprüfen auf Wunsch des Mitglieds oder einer dritten Partei Vertragsänderungen, die während der Verhandlungen mit der Gegenpartei vorgenommen wurden. Hierfür benötigen wir in der Regel Informationen über die Ziele des Projekts und die Gegenpartei. Wir setzen uns daher direkt mit unseren Auftraggebern in Verbindung. Anhand der von uns gesammelten Informationen können wir die Risiken und Vorteile des Projekts einschätzen, für das die Verträge im Rahmen der grenzüberschreitenden Arbeit ausgeführt werden sollen. Da wir drei Sprachen fließend beherrschen, können wir die Vertragsbewertung, unsere Kommentare und Änderungen direkt an die Gegenpartei des Auftraggebers übermitteln. Wir benötigen auch keine Übersetzungen der erstellten oder mit dem Vertrag verbundenen Dokumente.

Wir übermitteln die Vergütungsbedingungen mit Nichtmitgliedern, bevor wir einen Auftrag annehmen. Wir akzeptieren keine Aufträge ohne deren Annahme oder ohne Zahlung der in diesem Stadium vereinbarten Kosten.

Ja. Das Europäische Institut für berufliche Mobilität unterstützt seine Mitglieder und Auftraggeber während der Arbeitszeiten. Wir planen unsere Aktivitäten, vereinbaren also Sitzungstermine und geben Auskunft darüber, wie viel Zeit wir für einen bestimmten Fall benötigen. Bitte beachten Sie, dass wir unser Engagement für unsere Mitglieder mit unserer Forschungsarbeit in europäischen Projekten verbinden. Dabei sind wir an Fristen gebunden, deren Einhaltung für uns als Expertengruppe ebenso wichtig ist wie das Wissen, das wir teilen.

Kontakt

Dr Marcin Kiełbasa

Legal Advisor

marcin.kielbasa@labourinstitute.eu