Die wirksame Bewältigung von Problemen, die sich aus der Anwendung der europäischen Rechtsordnung für die Entsendung von Arbeitnehmern ergeben, erfordert Fachwissen aus einer Vielzahl von Branchen und Rechtssystemen. Wir vermitteln dieses Wissen, indem wir eine eingehende Beurteilung des Sachverhalts mit der Erfahrung und Praxis der Gerichte und Institutionen der Mitgliedstaaten in Einklang bringen. Unser Team von Anwälten und Sachverständigen gibt ausschließlich Stellungnahmen zu Streitigkeiten ab, die sich aus der Auslegung des EU-Rechts ergeben. Bei Angelegenheiten von öffentlichem Interesse bieten wir eine einmalige kostenlose Rechtsberatung an.
Wir intervenieren in Fällen von Verstößen gegen europäisches Recht durch Sozialpartner und Institutionen der Gastländer. Ein besonderer Bereich unseres Interesses sind informelle Verwaltungspraktiken, die von einigen Mitgliedstaaten aus protektionistischen Motiven eingesetzt werden. Dies geschieht am häufigsten im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitsmobilität und der Arbeits- und Sozialversicherungsdienste. Unsere Maßnahmen umfassen die Bewertung des Ausmaßes von Verstößen gegen europäisches Recht und die Bereitstellung von Unterstützung, um den negativen Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer entgegenzuwirken und sie zu verhindern.
Wir verfassen Vorfragen in anhängigen Verfahren vor den Gerichten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und wirken als Rechtsberater in Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union mit. Unser Team von Anwälten und Sachverständigen verfügt über einzigartige Kenntnisse und Erfahrungen, die es durch die Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren für wichtige Rechtsvorschriften in den Organen der Europäischen Union erworben hat.