28 August, 2023

Webinar mit Rechtsanwältin Beata Donay! Grenzüberschreitende Kreditvergabe an Deutschland – neue Verpflichtungen für polnische Unternehmen

89. Posting Lab - Online-Workshop

Unserer Einladung, den Workshop am 29. September auszurichten, ist Frau Rechtsanwältin Beata Donay von der Kanzlei WENDLER TREMML in Düsseldorf gefolgt, die Ihnen durch ihre hervorragenden Workshops im Rahmen des Europäischen Kongresses für berufliche Mobilität bekannt ist. Frau Donay ist spezialisiert auf das Arbeitsrecht, insbesondere auf die Entsendung von Arbeitnehmern und grenzüberschreitende Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts. Sie ist Mitautorin eines Handbuchs in der Reihe "ABC des polnischen Unternehmers in Deutschland" zu ausgewählten Fragen im Zusammenhang mit Kontrollen durch deutsche Behörden und Institutionen. Der Workshop wird von Marek Benio (Vizepräsident von ELMI) moderiert.

Das 89. Posting Lab richtet sich an Manager, Personalverantwortliche, Juristen - an Praktiker der Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland. Aufgrund des hohen Risikos, andere Dienstleistungen als die Arbeitnehmerüberlassung (z.B. Prozess-Outsourcing) als illegale Arbeitnehmerüberlassung zu qualifizieren, laden wir Dienstleister, deren nach Deutschland entsandte Mitarbeiter in Kooperation mit Mitarbeitern des Auftraggebers tätig werden, herzlich ein. Wir laden auch Mitarbeiter von Kontrollinstitutionen und Forscher der EU-Freiheit ein, Dienstleistungen in der EU zu erbringen.

Programm

  1. Übertragung der Anmeldepflicht für den grenzüberschreitenden Verleih von Arbeitnehmern nach Deutschland auf das verleihende Unternehmen an die Zollstelle
    a. Regulatorische Änderungen und praktische Auswirkungen für Arbeitgeber im Kreditwesen
    b. Meldeverfahren
         i. Erforderliche Daten in der Bewerbung
         ii. Die Wahl der richtigen Form der Benachrichtigung
         iii. Pflicht zur Meldung von Datenänderungen
    c. Haftung und Sanktionen
  2. Neue Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit an den Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages
  3. Erfüllung der Verpflichtung zur Konkretisierung und Information der Arbeitnehmer
    a. Der richtige Weg, um Mitarbeiter vor der Ausleihe zu konkretisieren
    b. Erweiterte Anforderungen an den Inhalt der Informationen, die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden
    c. Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Konkretisierungs- und Informationspflicht
  4. Bedingungen für die Führung von Arbeitszeitkonten für verliehene Arbeitnehmer - neue Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit
    a. Bedingungen für die Einführung eines Arbeitszeitkontos
         i. bei der Anwendung von Tarifverträgen in der Leiharbeitsbranche (iGZ-DGB oder BAP/DGB Tarifverträge Zeitarbeit)
         ii. bei der Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (Gleichbehandlung, gleiches Entgelt)
    b. Regeln für die Führung eines Arbeitszeitkontos
  5. Verpflichtung zur Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für den Verleih von Arbeitnehmern an bestimmte Branchen

Themen

Ab dem 1. Juli 2023 trifft die Meldepflicht für die grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland das verleihende Unternehmen und nicht mehr wie bisher den Entleiher. Das wirft nicht nur bei den Arbeitsvermittlern viele Fragen auf - das versteht sich von selbst -, sondern auch bei Unternehmen, die ausgelagerte Dienstleistungen anbieten und deren nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer in der Betriebsstätte des Dienstleistungsempfängers oder an einem vom Dienstleistungsempfänger bestimmten Ort tätig werden.

Weitere wesentliche Änderungen betreffen die Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit an die erforderlichen Angaben im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und die Möglichkeit der Führung von Zeitkonten für verliehene Arbeitnehmer. Auch die Informationspflicht des Verleihers gegenüber den Arbeitnehmern wurde erweitert.

Diese Änderungen erfordern eine ernsthafte Anpassung der Vorbereitungen für die korrekte Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland. Während des Workshops wird Rechtsanwältin Beata Donay erläutern, was die neuen Verpflichtungen sind, wer für ihre Umsetzung verantwortlich ist und welche Sanktionen bei ihrer Nichteinhaltung verhängt werden können. Vor allem aber wird sie erläutern, welche Schritte polnische Unternehmen unternehmen müssen, um den neuen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen.

Praktische Informationen

Das 89. Posting Lab findet am Freitag, den 29. September von 12:00 bis 15:00 Uhr ausschließlich online auf der Zoom-Plattform statt.

Die Kosten für die Teilnahme am Workshop betragen 300 PLN netto für ordentliche Mitglieder und Mitarbeiter von Fördermitgliedern und 750 PLN netto für Nicht-Mitglieder. Akademiker, die sich für das Thema Arbeitnehmerentsendung interessieren, und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung können kostenlos an dem Workshop teilnehmen.

Wir nehmen bis zum 22. September Bewerbungen entgegen. Bitte senden Sie sie an die folgende E-Mail-Adresse kontakt@labourinstitute.eu. Wie immer ermutigen wir zu Diskussionen und Fragen. Fragen, die vor der Veranstaltung eingereicht werden, werden in erster Instanz beantwortet.

 

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