AKTUELLE NACHRICHTEN

Aktuelle Informationen und Expertenmeinungen zur Entsendung von Arbeitnehmern


Kalender

Aktuelles zu den ELMI-Schulungen


Donnerstag
21
märz
2024
Uhrzeit:
12:00 - 15:00
Ort:
online
Marek Benio
Donnerstag
21
märz
2024
Uhrzeit:
12:00 - 15:00
Ort:
online
Leihpersonal im Ausland
Marek Benio

Unsere Seminare und Workshops

Angebot von entgeltlichen Seminaren und Workshops zur Entsendung von Arbeitnehmern


___ 95 Posting Lab Workshop

Leihpersonal im Ausland

Termin: 2024-03-21, 12:00
Dauer: 3h
Sprecher: Marek Benio
Gebühr: 750 PLN netto
Ort: online

Anmeldung Mehr

FÜR ARBEITGEBER

Wir bieten Unterstützung in Fällen, die juristisches Fachwissen bei der Entsendung von Arbeitnehmern erfordern.


Zweitmeinung bei Rechtsstreitigkeiten mit Institutionen
Interventionen bei Verstößen gegen EU-Recht
Beratung in Verfahren vor dem EuGH
Individuelle Online-Rechtsberatung

ÜBER UNS

Europäischer Institut für Arbeitsmobilität (ELMI)


Das Europäischer Institut für Arbeitsmobilität (bis 2020 unter dem Namen Initiative Arbeitskräftemobilität) bringt seit 2013 Wissenschaftler, Unternehmer und Verwaltungsbeamte zusammen, um das einzige Forum für Expertenwissen über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt zu schaffen.

UNSERE KOMPETENZEN

Das Europäischer Institut für Arbeitsmobilität ist auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert


Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern
Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme
Grenzen der Dienstleistungsfreiheit
Europäisches Arbeitsrecht
grenzüberschreitende häusliche Pflegedienste für Senioren
grenzüberschreitende Arbeitsvermittlungsdienstleistungen
grenzüberschreitende Baudienstleistungen
grenzüberschreitende Dienstleistungen für die Industrie

VORTEILE DER MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft im ELMI bietet zahlreiche Vorteile und Privilegien


Zweitmeinung bei Rechtsstreitigkeiten mit Institutionen
Interventionen in Fällen von Verstößen gegen EU-Recht
Beratung in Verfahren vor dem CJEU
Individuelle Online-Rechtsberatung

WATCH US

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Folgen Sie uns in den Sozialen Medien.


Meinungen und Stellungnahmen



STUDIEN UND BERICHTE



GESETZGEBUNG UND RECHTSPRECHUNG


EREIGNISSE

Wir organisieren regelmäßig viele interessante Veranstaltungen


UNTERSTÜTZUNG FÜR ARBEITNEHMER

Wir bieten kostenlose Beratung in Angelegenheiten, die juristisches Fachwissen erfordern


kostenlose telefonische Beratungen
zweite Rechtsmeinung in schwierigen Fällen
Interventionen bei Verstößen gegen EU-Recht
Beratung in Gerichtsverfahren

Experten für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

Ein wichtiger Teil der Aktivitäten des Europäischen Instituts für Arbeitskräftemobilität (ehemals Initiative Arbeitskräftemobilität) ist die Organisation von Schulungen und Konferenzen zur Entsendung von Arbeitnehmern, zu denen der Europäische Kongress für Arbeitskräftemobilität und der Posting-Labs-Schulungsworkshop gehören. Als EIAKM organisieren wir Diskussionen, Debatten und soziale Aktionen, um Fälle von Diskriminierung polnischer Dienstleistungsunternehmen und ihrer auf dem europäischen Markt tätigen Arbeitnehmer bekannt zu machen und das Bewusstsein für die Entsendung von Arbeitnehmern zu schärfen. Seit 2013 fördern wir die Mobilität von Dienstleistungen im Binnenmarkt der Europäischen Union und sensibilisieren die Öffentlichkeit für Probleme, die bei der Entsendung von Arbeitnehmern entstehen. Stellungnahmen unserer Experten erscheinen regelmäßig in polnischen und internationalen Medien. EIAKM-Mitglieder sind die ersten, die Zugang zu aktuellen und zuverlässigen Informationen über die sich ändernde Gesetzgebung und deren Auslegung erhalten. Sie haben auch das Privileg einer individuellen Beratung durch unsere Juristen zu rechtlichen, steuerlichen und versicherungsrechtlichen Regelungen im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung.

 

Was versteht man unter dem Begriff der Arbeitnehmerentsendung

Die Entsendung von Arbeitnehmern ist eine Form der vorübergehenden Arbeitsmigration. Die Entsendung von Arbeitnehmern beruht auf dem freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union. Ein Arbeitnehmer, der vorübergehend für seinen Arbeitgeber im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates tätig ist, wird als entsandter Arbeitnehmer bezeichnet. Die Entsendung von Arbeitnehmern ermöglicht es Arbeitnehmern, die vorübergehend ins Ausland gehen, um dort zu arbeiten, starke familiäre, soziale und wirtschaftliche Bindungen zu Polen aufrechtzuerhalten. Im Gegensatz zu einem Arbeitsmigranten verliert ein entsandter Arbeitnehmer nicht die wirtschaftlichen Bindungen zu seinem Herkunftsland – er bleibt in dem Land versichert, zieht hier Kinder auf und gibt den Großteil seines Einkommens aus.

 

Wie kann man einen Arbeitnehmer legal abordnen?

Um einen Arbeitnehmer rechtmäßig entsenden zu können, muss man sich mit den geltenden Gesetzen des Landes, aus dem man entsendet, und des Landes, in das man entsandt wird, vertraut machen. Das Arbeits- und Steuerrecht sind in diesem Zusammenhang am wichtigsten. Außerdem muss bei der polnischen Sozialversicherungsanstalt ein Antrag auf Feststellung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts und gegebenenfalls auf Ausstellung der A1-Bescheinigung gestellt werden.