Unsere Mission und Ziele
Siehe mehrMitgliedschaft im Europäischen Institut für Arbeitsmobilität
Siehe mehrAktuelle Informationen und Expertenmeinungen zur Entsendung von Arbeitnehmern
Aktuelles zu den ELMI-Schulungen
Angebot von entgeltlichen Seminaren und Workshops zur Entsendung von Arbeitnehmern
Termin: 2024-04-19, 10:00
Dauer: 3h
Sprecher: Marek Benio
Gebühr:
Ort: online
Wir bieten Unterstützung in Fällen, die juristisches Fachwissen bei der Entsendung von Arbeitnehmern erfordern.
Europäischer Institut für Arbeitsmobilität (ELMI)
Das Europäischer Institut für Arbeitsmobilität (bis 2020 unter dem Namen Initiative Arbeitskräftemobilität) bringt seit 2013 Wissenschaftler, Unternehmer und Verwaltungsbeamte zusammen, um das einzige Forum für Expertenwissen über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt zu schaffen.
Das Europäischer Institut für Arbeitsmobilität ist auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert
Die Mitgliedschaft im ELMI bietet zahlreiche Vorteile und Privilegien
Bleiben Sie auf dem Laufenden. Folgen Sie uns in den Sozialen Medien.
Wir organisieren regelmäßig viele interessante Veranstaltungen
Wir bieten kostenlose Beratung in Angelegenheiten, die juristisches Fachwissen erfordern
Ein wichtiger Teil der Aktivitäten des Europäischen Instituts für Arbeitskräftemobilität (ehemals Initiative Arbeitskräftemobilität) ist die Organisation von Schulungen und Konferenzen zur Entsendung von Arbeitnehmern, zu denen der Europäische Kongress für Arbeitskräftemobilität und der Posting-Labs-Schulungsworkshop gehören. Als EIAKM organisieren wir Diskussionen, Debatten und soziale Aktionen, um Fälle von Diskriminierung polnischer Dienstleistungsunternehmen und ihrer auf dem europäischen Markt tätigen Arbeitnehmer bekannt zu machen und das Bewusstsein für die Entsendung von Arbeitnehmern zu schärfen. Seit 2013 fördern wir die Mobilität von Dienstleistungen im Binnenmarkt der Europäischen Union und sensibilisieren die Öffentlichkeit für Probleme, die bei der Entsendung von Arbeitnehmern entstehen. Stellungnahmen unserer Experten erscheinen regelmäßig in polnischen und internationalen Medien. EIAKM-Mitglieder sind die ersten, die Zugang zu aktuellen und zuverlässigen Informationen über die sich ändernde Gesetzgebung und deren Auslegung erhalten. Sie haben auch das Privileg einer individuellen Beratung durch unsere Juristen zu rechtlichen, steuerlichen und versicherungsrechtlichen Regelungen im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung.
Die Entsendung von Arbeitnehmern ist eine Form der vorübergehenden Arbeitsmigration. Die Entsendung von Arbeitnehmern beruht auf dem freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union. Ein Arbeitnehmer, der vorübergehend für seinen Arbeitgeber im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates tätig ist, wird als entsandter Arbeitnehmer bezeichnet. Die Entsendung von Arbeitnehmern ermöglicht es Arbeitnehmern, die vorübergehend ins Ausland gehen, um dort zu arbeiten, starke familiäre, soziale und wirtschaftliche Bindungen zu Polen aufrechtzuerhalten. Im Gegensatz zu einem Arbeitsmigranten verliert ein entsandter Arbeitnehmer nicht die wirtschaftlichen Bindungen zu seinem Herkunftsland – er bleibt in dem Land versichert, zieht hier Kinder auf und gibt den Großteil seines Einkommens aus.
Um einen Arbeitnehmer rechtmäßig entsenden zu können, muss man sich mit den geltenden Gesetzen des Landes, aus dem man entsendet, und des Landes, in das man entsandt wird, vertraut machen. Das Arbeits- und Steuerrecht sind in diesem Zusammenhang am wichtigsten. Außerdem muss bei der polnischen Sozialversicherungsanstalt ein Antrag auf Feststellung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts und gegebenenfalls auf Ausstellung der A1-Bescheinigung gestellt werden.