Themen
Für die Zwecke unserer Arbeit ist ein Ausländer eine Person, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz besitzt. Die Entsendung von Ausländern nach EU-Recht unterscheidet sich im Allgemeinen nicht von der Entsendung anderer Arbeitnehmer. Einige Mitgliedstaaten stellen zusätzliche Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Einreise und des Aufenthalts in ihrem Hoheitsgebiet für ordnungsgemäß entsandte Ausländer. Diese Anforderungen stellen immer ein Hindernis für die Erbringung der Dienstleistung dar. Ob dieses Hindernis gerechtfertigt ist, wird durch die Rechtsprechung des EuGH bestimmt. Es scheint paradox zu sein, dass das Fehlen gesonderter Rechtsvorschriften für die Entsendung von Ausländern es einigen Mitgliedstaaten ermöglicht, die Erbringung von Dienstleistungen durch Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten, die ausländische Staatsangehörige beschäftigen, relativ ungestraft zu beschränken. Zu den üblichen Problemen der Entsendung von Arbeitnehmern, die in jedem Fall die Lösung von Konflikten zwischen den nationalen Gesetzen zweier Staaten auf dem Gebiet des 1/ Arbeitsrechts, 2/ Sozialversicherungsrechts und 3/ Steuerrechts erfordern, kommt bei Ausländern also noch das Problem der Rechtmäßigkeit der Einreise und des Aufenthalts hinzu.
Programm
- Bedingungen für eine ordnungsgemäße Entsendung (Besonderheiten bei Ausländern)
- Legalisierung von Aufenthalt und Arbeit im Entsendestaat
- Einreise und Aufenthalt – Aufenthaltstitel, vorübergehender Schutz (Verlängerung bis zum 4. März 2025), Visum, Aufenthaltskarte, Karte des Polen, „im Verfahren“. Verlängerungen des legalen Aufenthalts durch Gesetz vs. Überschreiten der EU-Binnengrenzen.
✔ Beschäftigung: Anmeldung, Meldung, Arbeitserlaubnis, Blaue Karte.
✔ Entsendung eines Ausländers vs. Beschäftigung eines Ausländers in einer Tochtergesellschaft im Hoheitsgebiet des Landes, in dem die Leistung erbracht wird.
✔ Sozialversicherung von Ausländern – ZUS-Richtlinien
- Entsendung eines Ausländers, der auf der Grundlage eines Mandatsvertrags in Polen beschäftigt ist. Bedingungen für die Beschäftigung von Ausländern.
- Besonderheiten bei der Entsendung durch Arbeitsagenturen – Einschränkungen bei der Entsendung von Ausländern für Zeitarbeit und Leiharbeitnehmer
- Standpunkt der deutschen Botschaft zur Erteilung nationaler Visa „unter den Bedingungen von Vander Elst“. Schutz vor Abschiebung von ordnungsgemäß entsandten Ausländern.
Für wen?
Wir möchten Vertreter von Unternehmen einladen – Praktiker im Bereich der Entsendung, Mitarbeiter der Personalabteilungen von Unternehmen, die Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten erbringen, Mitarbeiter der Sozialversicherungsanstalt (ZUS), Mitarbeiter der Woiwodschaftsämter, die sich mit der Legalisierung des Aufenthalts in Polen befassen. Eingeladen sind Forscher, die sich für die Mobilität von Arbeitskräften interessieren, Rechtsanwälte und Unternehmensberater sowie Vertreter der Sozialpartner, die sich mit Fragen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen, der vorübergehenden Arbeit im Ausland oder der alternierenden Arbeit in mehreren Mitgliedstaaten befassen.
Frage stellen
Posting Labs-Workshops sind interaktiv. Ihr Ziel ist es, praktische Erfahrungen auszutauschen und Wissen zu vermitteln. Fragen, die im Voraus unter kontakt@labourinstitute.eu gestellt werden, werden zuerst von den Referenten beantwortet.
Andere Informationen
Das 94. Posting Lab findet am Donnerstag, den 22. Februar von 12:00 bis 15:00 Uhr statt. Teilnahme stationär im Atrium Hotel in Krakau oder online wie immer auf der Zoom-Plattform. Anmeldungen nehmen wir bis zum 15. Februar entgegen. Die Teilnahme ist kostenpflichtig.