Zusammenfassung des ersten Tages des Europäischen Kongress für Arbeitskräftemobilität
"Zuversichtliches Wissen in unsicheren Zeiten" - Plenarsitzung
Der 7. Europäische Europäischen Kongress für Arbeitskräftemobilität stand unter dem inspirierenden Motto "Zuversichtliches Wissen in unsicheren Zeiten". Während der Plenarsitzung am ersten Kongresstag konzentrierten sich Gastredner aus verschiedenen Bereichen und Experten auf die Erörterung relevanter Fragen im Zusammenhang mit der Entsendung von Drittstaatsangehörigen, der Zukunft der grenzüberschreitenden häuslichen Pflegedienste und dem Digitalisierungsprozess im Kontext der Entsendung von Arbeitnehmern.
Vertreter aus Wirtschaft, Recht und Wissenschaft, darunter Diskussionsleiter wie Frederic De Wispelaere von HIVA, dr Kamil Matuszczyk von der Universität Warschau und Rechtsanwalt Robert Lisicki von der Lewiatan-Konferenz, teilten ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit der Entsendung von Arbeitnehmern in EU-Länder.
Antworten auf geschäftliche Fragen
Das Hauptziel des Kongresses war es, Antworten auf die Fragen und Zweifel der Unternehmer im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern im EU-Binnenmarkt zu finden. Besonderes Augenmerk wurde auf die Vielfalt und Art dieser Fragen und Zweifel gelegt, die von Karolina Schiffter von der Anwaltskanzlei PCS Paruch Chruściel Schiffter Stępień Kanclerz | Littler analysiert wurden, die sich auf die Ergebnisse einer Umfrage bezog, die unter Arbeitgebern durchgeführt wurde, die die Möglichkeit der Entsendung von Mitarbeitern nutzen.
Grundlage für die von den Referenten und Gästen des Kongresses angestrebten Lösungen zur Entsendung von Arbeitnehmern war das Recht der Europäischen Union unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH und der Praxis der - europäischen und nationalen - Institutionen.
Die Referenten bezogen sich in ihren Vorträgen ausführlich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU. Dazu gehörten prof. dr Herwig Verschueren von der Universität Antwerpen und M.A. Henrik Saugmandsgaards Oe, ehemaliger Generalanwalt des Gerichtshofs der EU und Partner bei Gorrissen Federspiel. Sie erläuterten sowohl die Grundsätze der Auslegung des EU-Rechts und die Rechtsprechung des Gerichtshofs in Fällen, die den freien Dienstleistungsverkehr im EU-Binnenmarkt betreffen, als auch die Unterschiede in der Auslegung dieser Rechtsprechung in den einzelnen EU-Ländern.
Wertvolle Einblicke in die Praxis europäischer und nationaler Institutionen im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmern, insbesondere von Arbeitnehmern aus Drittstaaten, wurden von außergewöhnlichen Gästen des Kongresses gewährt. In ihren inspirierenden Reden gaben Cosmin Boiangiu, Exekutivdirektor des Europäischen Arbeitsamtes (ELA), und prof. Gertruda Uścińska, Präsidentin der ZUS, ihr Wissen und ihre Erfahrungen weiter.
Das Bartus-Barometer
Der erste Plenartag des Kongresses wurde durch ein Gespräch bereichert, das der Redakteur Zbigniew Bartuś von der Dziennik Gazeta Prawna mit Józef Gawron, dem stellvertretenden Marschall von Kleinpolen, und dr Marek Benio von ELMI führte und das eine hervorragende Zusammenfassung der Diskussionen des Tages bot. Dieser abschließende Meinungsaustausch trug zu einem noch tieferen Verständnis der Art der Entsendung von Arbeitnehmern und der Zukunft der Arbeitsmobilität im Kontext der heutigen Herausforderungen bei.